Deutliche Verschärfungen der Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandunterschreitung so wie Trunkenheitsfahrten !
Mit Datum 01.02.2009 sind die neuen Bußgelder bei Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Dabei sind deutliche Erhöhungen der Bußgelder eingetreten, wie die nachfolgenden Auszüge aus der Bußgeldtabelle zeigen.
Auch Verstöße gegen die „0,5-Promille-Grenze“ wurden verschärft. So wurde die Geldbuße bei erstmaligem Verstoß von 250,00 € auf 500,00 € angehoben, ein Mehrfachtäter muss nun 1.000,00 €, statt 500,00 € zahlen.
Zur Frage der jeweils fälligen Punkte und Dauer der Fahrverbote hängt dies von der jeweiligen Anzahl der Vorahndungen ab so wie von den persönlichen Umstände des Betroffenen. Regelsatz in EUR
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